
„Der Pfarrgemeinderat soll das Leben der Gemeinde mitgestalten und mittragen. Er soll alle Kräfte der Gemeinde zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen führen.“
So ist die Aufgabe des Pfarrgemeinderates in den Statuten erklärt.
Pfarrgemeinderat, was ist das eigentlich?
Stichwort Pfarrgemeinderat. Vielleicht gehen Ihnen jetzt folgende Gedanken durch den Kopf: Ach ja, habe ich schon mal gehört. Was macht der Pfarrgemeinderat eigentlich, welche Leute sind da eigentlich drin und was habe ich damit zu tun?
Der Pfarrgemeinderat trägt gemeinsam mit dem Pfarrer Verantwortung für die Gemeinde. Er dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde. Zu seinen Aufgaben gehört, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen, alle die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen mit ihm zu beraten und sachgerechte Entscheidungen herbeizuführen.
Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates werden für eine Amtsperiode von 4 Jahren von den Gemeindemitgliedern gewählt. Aufgrund unserer Gemeindegröße können 8 Mitarbeiter gewählt werden, 4 Mitarbeiter kann der PGR berufen, Mitglied auf Grund des Amtes ist der Pfarrer.
Eine Gemeinde braucht Menschen für die Verkündigung, Menschen für den liturgischen Dienst und Menschen für den brüderlich-schwesterlichen Nächstendienst. Nur wenn die vielfältigen Begabungen ihrer Mitglieder als eine gemeinsame Verantwortung zusammenwirken, wird die Gemeinde ein lebendiger Ort.
Diese Zusammenwirkung wird im Pfarrgemeinderat koordiniert, er bündelt alle „Begabungen“. Mit dem Pfarrer zusammen berät er die Planung der Seelsorge und legt fest, in welche Richtung die Gemeindearbeit geht.
Der Pfarrgemeinderat ist auf Ihre Mitarbeit, auf Ihre Begabung angewiesen.
Überlegen Sie: Wo könnte ich mich einbringen?, Wo werden meine Fähigkeiten in der Gemeinde gebraucht?, Wo wäre mein Betätigungsfeld?
Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich angesprochen fühlen. Eine Zusammenarbeit mit Ihnen würden wir begrüßen. Sprechen Sie uns an.
Ihr Pfarrgemeinderat Sankt Clemens